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Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat mir mit Urkunde vom 11. Mai 2005 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung

Fachanwalt für Steuerrecht

zu führen.

Voraussetzung für die Verleihung war, daß ich besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachweisen mußte. Besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen liegen nur dann vor, wenn sie auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausübung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Dazu gehören Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses, allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht, besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Bereichen Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer, Umsatz- und Grunderwerbsteuerrecht, Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht, Grundzüge des Verbrauchssteuer-, Außensteuer- und des Steuerstrafrechts.

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